Am vergangenen Freitag wurde eine neue CoronaSchVo für das Land NRW veröffentlicht, die seit vergangenem Samstag gilt.

Coronaschutzverordnung – Tennissport drinnen:

Für das Tennisspielen in Tennishallen haben sich keine Änderungen ergeben (weiterhin 3G). Für den aktuellen Wettspielbetrieb im Winter bleiben somit die Regelungen vom 04. März bestehen.

Coronaschutzverordnung – Tennissport draußen:

Für den Tennissport draußen gelten nun keine Einschränkungen mehr.

Die aktuellen Regelungen im Detail finden Sie unter folgendem Link: CoronaSchVO: Update 19.03.2022 | Tennisverband Mittelrhein e.V. (tvm-tennis.de)

Für Mitgliederversammlungen gilt aktuell die Vorgabe 3G mit entsprechender Eingangskontrolle unter Wahrung der AHA-Regeln.

Die Verordnung gilt vorerst bis zum 02. April 2022.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema Corona und der entsprechenden Schutzverordnung finden Sie zudem auf den Webseiten des Tennisverband Mittelrhein.